Die Definition der ästhetischen Zahnbehandlungen
Die ästhetische Zahnheilkunde legt den Fokus unter anderem auf die Optik bei der Behandlung von Zähnen. Sie hat das Ziel, ein ansprechendes Erscheinungsbild deiner Zähne zu erschaffen. In der Definition heißt es:
- Die Zähne sollen weiß aussehen.
- Eine symmetrische Stellung der Zähne steht im Fokus.
- Zwischen Ober- und Unterkiefer herrscht bei den Zähnen Harmonie.
- Das Zahnfleisch ist gesund.
Du siehst also bei der Definition, dass die Zahngesundheit ebenfalls im Rahmen der ästhetischen Behandlungen nicht unterschätzt wird. Dennoch werden die Kosten durch die Krankenkasse nur für Standard-Behandlungen übernommen. Hast du eine Zahnzusatzversicherung, ist es ebenfalls wichtig zu schauen, inwieweit ästhetische Zahnbehandlungen hier abgedeckt sind.
Übersicht über ästhetische Zahnbehandlungen
In der direkten Beratung mit deinem Zahnarzt oder deiner Zahnärztin wirst du normalerweise darüber aufgeklärt, welche Möglichkeiten es für die ästhetische Behandlung gibt und mit welchen Kosten hier zu rechnen ist. Zu den ästhetischen Zahnbehandlungen gehören die folgenden Varianten:
- Ästhetische Zahnkorrektur und Umformung per Veneers oder Zahnspange
- Anpassung der Farbe, zum Beispiel über Bleaching
- Professionelle Zahnreinigung und andere vorbeugende Behandlungen
- Rekonstruktionen, wie Implantate oder Kronen, die aus besonders hochwertigen Materialien gefertigt werden
- Einsatz von Zahnschmuck, wie Glitzersteine auf den Zähnen
Gerade im Rahmen der Rekonstruktionen gibt es deutliche Unterschiede zwischen den verwendeten Materialien bei einer ästhetischen Lösung und den klassischen Varianten, die durch die Krankenkasse finanziert werden.
Der Blick auf die Versicherungsdeckung bei ästhetischen Zahnbehandlungen
Die Versicherungsdeckung bei ästhetischen Zahnbehandlungen ist ein umstrittenes Thema. Nicht strittig ist der Fakt, dass es kaum eine Krankenversicherung gibt, die hier Zuzahlungen leistet. Möchtest du gerade Eingriffe abdecken, bei denen auch die Optik im Vordergrund steht, ist eine Zahnzusatzversicherung eine gute Entscheidung. Allerdings gibt es hier ebenfalls Unterschiede.
Abdeckung restaurativer Behandlungen durch Zahnzusatzversicherungen
Die restaurativen Behandlungen sind eine der Optionen, die mit einer Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden können. Die meisten Anbieter haben in ihren Deckungssummen die restaurativen Behandlungen komplett abgedeckt. Darunter fallen Kronen, aber auch Füllungen deiner Zähne. Bei manchen Tarifen ist sogar die Implantat-Behandlung mit inbegriffen.
Bei diesen Varianten ist es zudem möglich, sich für spezielle Materialien zu entscheiden, wie Komposit oder Porzellan. Diese haben gleichzeitig den Vorteil, dass sie für eine ansprechende Optik bei deinen Zähnen sorgen.
Deine Chancen, dass restaurative Behandlungen von deiner Zahnzusatzversicherung übernommen werden – auch mit kostenintensiveren Materialien, stehen sehr gut. Vor allem dann, wenn es sich um einen Eingriff handelt, der für die Unversehrtheit oder Reparatur deiner Zähne wichtig ist, gibt es kaum Probleme bei der Kostenübernahme.
Wahleingriffe sind nicht abgedeckt
Zahnzusatzversicherungen greifen also vor allem dann bei ästhetischen Zahnbehandlungen, wenn diese auf Basis eines notwendigen Eingriffs erfolgen. Anders sieht es bei den sogenannten Wahleingriffen aus. Wahleingriff bedeutet, dass du eine Wahl hast. Es gibt keinen gesundheitlichen Grund dafür, den geplanten Eingriff durchzuführen. Du möchtest ihn deshalb durchführen, weil dich die Optik deiner Zähne stört. Es handelt sich also um einen reinen Schönheits-Aspekt.
Die meisten Zahnzusatzversicherungen schließen eine Kostenübernahme in dem Fall aus. Eine Übernahme der Behandlungskosten ist nur dann möglich, wenn du nachvollziehbar darlegen kannst, warum eine Zahnaufhellung oder eine kosmetische Verblendung notwendig ist.
Lass dich hier am besten von deinem Zahnarzt beraten. Wenn bei deinen Zähnen zum Beispiel Unregelmäßigkeiten im sichtbaren Feld vorliegen, kann eine ästhetische Zahnbehandlung möglicherweise, ganz oder zu Teilen, von der Versicherung übernommen werden. So ist es gerade bei kleinen Unregelmäßigkeiten häufiger der Fall, dass sich hier eine Behandlung mit einer Zahnkrone nicht lohnt. Im Gegenteil, durch die Zahnkrone könnten Schäden an den anderen Zähnen begünstigt werden.
Alternativen dazu sind:
- Zahnaufhellung
- Veneer
- Kosmetisches Bonding
Warum diese Behandlung die effektivste Lösung darstellt, muss belegt werden. Röntgenbilder, Fotos sowie Erklärungen vom behandelnden Zahnarzt dürfen nicht fehlen.
Kombinierte Behandlungen als mögliche Option
Bei der kombinierten Behandlung werden restaurative und ästhetische Eingriffe so kombiniert, dass du nur einen Teil der Kosten tragen musst. Möchtest du zum Beispiel eine Krone aus Porzellan im Rahmen einer restaurativen Behandlung eingesetzt bekommen, kann eine vorherige Aufhellung der Zähne sinnvoll sein.
Die Aufhellung sorgt dafür, dass die restlichen Zähne optisch perfekt an die Porzellan-Krone angepasst sind und ein stimmiges Bild entsteht. Die Kosten für die Aufhellung trägst du selbst. Die Krone, die zu einem restaurativen Eingriff gehört, wird von der Zahnzusatzversicherung übernommen.
Auch hier kommt es natürlich darauf an, welche Bedingungen im Vertrag deiner Zahnzusatzversicherung geregelt sind. Informiere dich darüber, bevor du dich für eine kombinierte Behandlung entscheidest.
Aspekt | Beschreibung |
---|---|
Kombinierte Behandlung | Restaurative und ästhetische Eingriffe werden so kombiniert, dass nur ein Teil der Kosten von dir getragen werden muss. Zum Beispiel kann eine Zahnaufhellung vor dem Einsetzen einer Porzellan-Krone sinnvoll sein. |
Zahnaufhellung | Die Aufhellung sorgt dafür, dass die restlichen Zähne optisch perfekt an die Porzellan-Krone angepasst sind und ein stimmiges Bild entsteht. Die Kosten für die Aufhellung trägst du selbst. |
Kostenübernahme durch Versicherung | Die Krone, die zu einem restaurativen Eingriff gehört, wird von der Zahnzusatzversicherung übernommen. |
Vertragsbedingungen | Es ist wichtig, die Bedingungen deiner Zahnzusatzversicherung zu prüfen, bevor du dich für eine kombinierte Behandlung entscheidest. |
Tipp aus der Redaktion
Möglicherweise enthält deine Zahnzusatzversicherung auch ein Bleaching der Zähne oder die Prophylaxe. Allerdings wird in dem Fall meist ein maximaler Betrag festgelegt. Frage beim Versicherer nach, wie hoch der Maximalbetrag ist und ob es eine Begrenzung der Anzahl an ästhetischen Behandlungen gibt.
Fazit: Die Kostenübernahme ästhetischer Zahnbehandlungen muss abgesichert sein
Ästhetische Zahnbehandlungen sorgen dafür, dass deine Zähne in einer geraden Anordnung und gleichmäßigen Farbe erstrahlen. In vielen Fällen haben sie keine medizinische Grundlage. Bleaching oder auch die Prophylaxe werden durchgeführt, auch wenn deine Zähne weder Schmerzen noch andere Probleme verursachen. Das ist allerdings auch der Grund dafür, dass Kosten von der Kranken- oder Zahnzusatzversicherung nicht übernommen werden. Möchtest du sicherstellen, dass hier eine Kostenübernahme erfolgt, ist ein Vergleich der einzelnen Tarife der Versicherungen unbedingt zu empfehlen. Über eine Beratung beim Zahnarzt erfährst du zudem, welche Optionen für deine Behandlung zur Verfügung stehen und mit welchen Kosten hier gerechnet werden muss.
FAQ zum Thema Versicherungsdeckung bei ästhetischen Zahnbehandlungen
Welche Behandlungen zählen zu ästhetischen Zahnbehandlungen?
Ästhetische Zahnbehandlungen sind Korrekturen und Behandlungen, die das Ziel haben, die Zähne symmetrischer und optisch ansprechender erscheinen zu lassen oder mögliche Schäden vorzubeugen.
Übernimmt die Krankenkasse ästhetische Zahnbehandlungen?
Nein, in der Regel werden Kosten nicht übernommen. Ausnahmen gibt es in Bezug auf die Prophylaxe. Einige Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für eine jährliche Zahnpflege.
Übernehmen Zahnzusatzversicherungen ästhetische Zahnbehandlungen?
Hier kommt es auf den Tarif an. Jede Zahnzusatzversicherung bietet unterschiedliche Pakete für die Kostenübernahme. Ein Vergleich lohnt sich.
Was sind restaurative Behandlungen?
Bei restaurativen Behandlungen liegen medizinische Gründe vor, dennoch können sie zu den ästhetischen Behandlungen zählen, wenn zum Beispiel spezielle Materialien eingesetzt werden, wie Porzellan.